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Schwerbehindertenausweis

Sie haben gesundheitliche Einschränkungen und möchten wissen, ob Ihnen ein Schwerbehindertenausweis zusteht? Hier können Sie die Feststellung Ihres Grades der Behinderung (GdB) und Ihren Ausweis online beantragen.

Auf dieser Seite finden Sie alle Angaben dazu, welche Unterlagen nötig sind und wie lange das Antragsverfahren dauert. Außerdem erfahren Sie, wie Sie den Stand Ihres Antrags jederzeit selbst online einsehen können.

Beschreibung

Mit dem Schwerbehindertenausweis weisen Sie nach, dass bei Ihnen eine Behinderung anerkannt ist. Der Ausweis kann Ihnen zu vielen Nachteilsausgleichen verhelfen: zum Beispiel zu Steuervorteilen, einem besonderen Kündigungsschutz im Beruf, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder einem früheren Renteneintritt.

Auf Ihren Antrag hin werden zwei Dinge geprüft:

  1. Welcher Grad der Behinderung (GdB) Ihnen zusteht (von 20 bis 100)
  2. Ob Sie zusätzliche Merkzeichen erhalten (z. B. „G“ für Gehbehinderung oder „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung).

Einen Ausweis erhalten Sie ab einem GdB von 50.

Zuständig ist der Kreis Mettmann, wenn Sie in einer der kreisangehörigen Städte wohnen: Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert oder Wülfrath.

Verfahrensablauf

So läuft Ihr Antrag ab – Schritt für Schritt:

  1. Antrag stellen: Sie füllen den Antrag online über ELSA.NRW oder auf Papier zum selbst ausdrucken aus. Das Papierformular erhalten Sie auch in allen Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte.
  2. Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
  3. Unterlagen einholen: Wir fragen die Befunde bei den von Ihnen genannten Ärzten und Kliniken an. Wie schnell diese antworten, beeinflusst die Verfahrensdauer am stärksten.
  4. Ärztliche Auswertung: Der medizinische Dienst wertet alle Unterlagen aus. In Ausnahmefällen ist zusätzlich eine persönliche Untersuchung nötig.
  5. Bescheid: Sie erhalten einen Feststellungsbescheid mit Ihrem GdB und ggf. Merkzeichen.

Tipp: Den aktuellen Stand Ihres Erst- oder Änderungsantrags können Sie jederzeit selbst online abfragen.

Erforderliche Unterlagen

Damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann, halten Sie bitte bereit:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag (online oder Papier)
  • Namen und Anschriften aller behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Einrichtungen (z. B. Reha-Kliniken)
  • Bereits vorhandene ärztliche Befunde, Gutachten oder Entlassungsberichte (ausschließlich in Kopie!) – das beschleunigt die Bearbeitung deutlich
  • Bei einem Änderungsantrag: Hinweis auf die neuen oder verschlimmerten Beeinträchtigungen
  • Ein aktuelles Lichtbild wird nur benötigt, wenn ein Ausweis ausgestellt wird

Wichtig: Je vollständiger Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden. Fehlende Angaben sind der häufigste Grund für lange Wartezeiten.

Frist

Für den Antrag selbst gibt es keine Frist – Sie können ihn jederzeit stellen.
Wenn Sie mit Ihrem Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Schriftlich richten Sie ihn an:

Kreis Mettmann – Die Landrätin
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann

Sie können den Widerspruch auch elektronisch einreichen. Dafür brauchen Sie einen freigeschalteten Personalausweis (eID-Funktion) und die AusweisApp. Nutzen Sie dazu das Formular Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa 4 Monate. Wie lange es jedoch im Einzelfall dauert, hängt vor allem davon ab, ob Ihre Angaben vollständig sind und wie schnell die von Ihnen genannten Ärzte und Kliniken auf Anfragen antworten.
Den aktuellen Stand können Sie selbst jederzeit online einsehen. Die Daten erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung.

Weiterführende Informationen

FAQ

Ab welchem Grad der Behinderung bekomme ich einen Ausweis?

Einen Ausweis erhalten Sie ab einem GdB von 50. Bei einem GdB von 20 bis 40 bekommen Sie einen Feststellungsbescheid, der z. B. für steuerliche Zwecke wichtig sein kann.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

In der Regel wird der Ausweis befristet ausgestellt (meist für mehrere Jahre). Das Ablaufdatum steht auf dem Ausweis. Eine Verlängerung können Sie rechtzeitig vor Ablauf schriftlich beantragen.

Kann ich mit dem Ausweis kostenlos Bus und Bahn fahren?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen: Sie brauchen zusätzlich zum Ausweis das sogenannte Beiblatt mit Wertmarke. Die Voraussetzungen und Kosten finden Sie weiter unten unter "Hinweise".

Wie bekomme ich einen Parkausweis (blauer oder orangener Parkausweis)?

Der Kreis Mettmann stellt mit dem Ausweis die passenden Merkzeichen fest (z.B. aG). Den eigentlichen Parkausweis stellt jedoch nicht der Kreis aus, sondern Ihre zuständige Stadtverwaltung Ihrer Wohnsitzstadt. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihre Stadtverwaltung.

Was bedeuten die Merkzeichen (G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, TBl)?

Merkzeichen stehen für bestimmte Nachteilsausgleiche, z. B. „G“ für erhebliche Gehbehinderung oder „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung (Parkerleichterung). Eine Übersicht finden Sie hier.

Was kann ich tun, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat?

Stellen Sie einen Änderungsantrag (Verschlimmerungsantrag). Das geht über denselben Weg wie der Erstantrag, online über ELSA.NRW oder auf Papier.

Ich bin mit dem Bescheid nicht einverstanden - was nun?

Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Wie das geht, lesen Sie unter „Hinweise“.

Muss ich persönlich vorbeikommen?

In den allermeisten Fällen nicht. Antrag, Statusabfrage und Widerspruch sind komplett schriftlich oder online möglich. Ein Termin ist nur in Ausnahmefällen nötig.

Wie erfahre ich, wie weit mein Antrag ist?

Nutzen Sie die Online-Abfrage „Verfahrensstand Online“. So sehen Sie den Stand jederzeit selbst.

Publikationen

Externe Links

Interne Links

Hinweise

Beiblatt mit Wertmarke – kostenlos Bus und Bahn fahren (ÖPNV)

Mit einem Beiblatt und einer gültigen Wertmarke können Sie Busse, U-, Stadt- und Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge (z. B. Regional- und S-Bahnen) kostenlos nutzen. Das Beiblatt mit Wertmarke beantragen Sie formlos beim Kreis Mettmann.
Voraussetzungen: Sie haben einen gültigen (zweifarbigen) Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens eines der Merkzeichen G, aG, Bl, H oder Gl.

Wann die Wertmarke kostenlos ist: Sie sind von der Zuzahlung befreit, wenn in Ihrem Ausweis das Merkzeichen Bl (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit) eingetragen ist oder wenn Sie Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen beziehen. In diesen Fällen reichen Sie bitte einen aktuellen Nachweis über den Leistungsbezug mit ein.

Statt der Freifahrt im Nahverkehr können Sie alternativ ein Beiblatt ohne Wertmarke wählen, das zu einer Ermäßigung bei der Kfz-Steuer berechtigt. Bei den Merkzeichen aG, H, Bl oder TBl sind beide Vergünstigungen zusammen möglich.
Gut zu wissen: Im Fernverkehr (z. B. IC/ICE) gilt die Wertmarke nicht. Bitte trennen oder laminieren Sie die Wertmarke nicht, sonst wird sie ungültig. Bewahren Sie das Beiblatt einfach zusammen mit dem Ausweis in der Hülle auf.

Parkausweise

Der Kreis Mettmann stellt mit dem Ausweis die passenden Merkzeichen fest (z.B. aG). Den eigentlichen Parkausweis stellt jedoch nicht der Kreis aus, sondern Ihre zuständige Stadtverwaltung Ihrer Wohnsitzstadt. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihre Stadtverwaltung.

Ausweishülle

Auf Wunsch erhalten Sie zu Ihrem Ausweis eine besondere Ausweishülle („Schwer-In-Ordnung“).

Termin vereinbaren

Die meisten Anliegen lassen sich telefonisch, per E-Mail (schwerbehindertenrecht@kreis-mettmann.de) oder online klären. Ein persönlicher Besuch ist nur selten nötig. Sollte sich Ihr Anliegen nicht auf diesen Wegen klären lassen, können Sie einen Termin vereinbaren. Vorsprachen im Sachgebiet Behinderung und Ausweis sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

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