Aktuelles aus den Ämtern
Aktuelles der Führerscheinstelle
Pflichtumtausch Führerschein
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Beschluss beinhaltet auch den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente. Damit sollen bis zum 19.01.2033 alle Führerscheininhabenden in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Vorgesehen ist, den Zeitraum nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins zu staffeln. Diese Regelung soll einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.
Ob und wann auch Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in unserem Internet-Angebot auf der Seite Führerschein-Umtausch.
Weiterführende Informationen
Interne Links
Aktuelles zu Fischerei & Jagd
Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Zu Ihrer Information hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälischen Schweinebeständen veröffentlicht.
Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der LANUV und des FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Afrikanische Schweinepest - Merkblatt für Wanderer und Pilzsammler (LANUV)
- PDF-Datei: Afrikanische Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen
Externe Links
- LANUV: Die Afrikanische Schweinepest - eine Gefahr für unsere Wild- und Hausschweine
- LANUV: Schwarzwild/Afrikanische Schweinepest
- LANUV: Merkblatt zur ASP für Jägerinnen und Jäger
- LANUV: Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?
- FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT - Karten zur Afrikanischen Schweinepest
Staupe beim Fuchs
Das Amt für Verbraucherschutz – Abteilung Veterinärwesen mahnt alle Hundebesitzende zur Vorsicht. Die hochansteckende Krankheit verläuft bei vielen Tieren, insbesondere bei Hunden, häufig tödlich. Sie tritt auch bei anderen Fleischfressern, wie Füchsen, Waschbären, Mardern oder Wölfen, auf.
Die Übertragung erfolgt durch Speichel, Kot, Urin, Nasen- und Augensekret infizierter Tiere. Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich und nicht meldepflichtig. Umso wichtiger ist es, vorzusorgen und den eigenen Hund durch Impfung gegen diese Krankheit zu schützen. Wenn sich ein ungeschützter Hund infiziert hat, gibt es keine wirksamen Behandlungsmethoden.
Die Symptome der Krankheit können sehr unterschiedlich sein, von Husten und Atemnot über Erbrechen und Durchfall bis hin zu Lähmungserscheinungen. Die Staupeimpfung ist eine Standardimpfung bei Hunden. Wer sein Tier regelmäßig impfen lässt, schützt es und wirkt auch damit der Verbreitung des Virus entgegen.
Sollten Sie einen toten oder kranken Fuchs finden, fassen Sie das Tier auf keinen Fall an!
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Aktuelles zu Verbraucherschutz & Tiere
Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Zu Ihrer Information hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälischen Schweinebeständen veröffentlicht.
Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der LANUV und des FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Afrikanische Schweinepest - Merkblatt für Wanderer und Pilzsammler (LANUV)
- PDF-Datei: Afrikanische Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen
Externe Links
- LANUV: Die Afrikanische Schweinepest - eine Gefahr für unsere Wild- und Hausschweine
- LANUV: Schwarzwild/Afrikanische Schweinepest
- LANUV: Merkblatt zur ASP für Jägerinnen und Jäger
- LANUV: Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?
- FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT - Karten zur Afrikanischen Schweinepest
Staupe beim Fuchs
Das Amt für Verbraucherschutz – Abteilung Veterinärwesen mahnt alle Hundebesitzende zur Vorsicht. Die hochansteckende Krankheit verläuft bei vielen Tieren, insbesondere bei Hunden, häufig tödlich. Sie tritt auch bei anderen Fleischfressern, wie Füchsen, Waschbären, Mardern oder Wölfen, auf.
Die Übertragung erfolgt durch Speichel, Kot, Urin, Nasen- und Augensekret infizierter Tiere. Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich und nicht meldepflichtig. Umso wichtiger ist es, vorzusorgen und den eigenen Hund durch Impfung gegen diese Krankheit zu schützen. Wenn sich ein ungeschützter Hund infiziert hat, gibt es keine wirksamen Behandlungsmethoden.
Die Symptome der Krankheit können sehr unterschiedlich sein, von Husten und Atemnot über Erbrechen und Durchfall bis hin zu Lähmungserscheinungen. Die Staupeimpfung ist eine Standardimpfung bei Hunden. Wer sein Tier regelmäßig impfen lässt, schützt es und wirkt auch damit der Verbreitung des Virus entgegen.
Sollten Sie einen toten oder kranken Fuchs finden, fassen Sie das Tier auf keinen Fall an!
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