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Aufenthaltstitel

Leichte Sprache: Aufenthalt

Sie sind nicht aus einem Land von der Europäischen Union?
Dann bekommen Sie für Ihren Aufenthalt den elektronischen Aufenthaltstitel.
Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Karte.
Die Karte ist wie eine Bankkarte.
Auf der Karte ist ein Chip.
Auf dem Chip stehen Ihre persönlichen Daten.

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Sie können eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen zum Beispiel:

  • bei Familiennachzug
  • wenn Sie eine Arbeit aufnehmen wollen
  • wenn Sie eine Ausbildung machen wollen

Niederlassungserlaubnis

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis heißt:
Sie dürfen für immer in Deutschland bleiben.
Und Sie dürfen jede Arbeit aufnehmen.

Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis sind:

  • Sie müssen seit 5 Jahren einen Aufenthaltstitel haben.
  • Sie müssen Geld für Ihren Lebensunterhalt haben.
  • Sie müssen die deutsche Sprache gut können.
  • Und Sie müssen die Rechtsordnung und die Gesellschaftsordnung kennen.
  • Sie müssen eine Altersabsicherung haben.

Wie können Sie einen Antrag stellen?
Was müssen Sie mitbringen?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Aufenthaltstitel.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Ausländeramt
Befristeter Aufenthalt
Telefon: 0 21 04 99-15 69
E-Mail: aufenthalt@kreis-mettmann.de

Daueraufenthalt
Telefon: 0 21 04 99-24 26
E-Mail: daueraufenthalt@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann