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Einwohnerfragestunde

Leichte Sprache: Idee

Der Kreistag hat Regeln gemacht.
Die Regeln stehen in der Geschäftsordnung.
In den Regeln steht: Der Kreistag muss eine Einwohnerfragestunde machen.

Das heißt:
Bei jeder Kreistagssitzung können Einwohner den Landrat etwas fragen.
Die Frage wird vor der Sitzung beantwortet.
Die Einwohnerfragestunde dauert höchstens 60 Minuten.
Sie dürfen 2 Fragen stellen.
Sie dürfen noch 1 Zusatzfrage stellen.
Der Landrat antwortet auf die Fragen.
Eine Diskussion findet nicht statt.

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Einwohnerfragestunde.


Leichte Sprache: Frage

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Kreisverwaltung Mettmann
Kreistagsbüro
Telefon: 0 21 04 99-12 24
Fax: 0 21 04 99-42 24
E-Mail: kreistagsbuero@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
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