Einwohnerantrag
Sie möchten dass der Kreistag über eine bestimmte Sache berät?
Dann können sie einen Einwohnerantrag stellen.
Sie können einen Einwohnerantrag stellen, wenn
- Sie seit mindestens 3 Monaten im Kreis Mettmann wohnen
- Sie älter als 14 Jahre sind
- Sie den gleichen Antrag nicht in den letzten 12 Monaten gestellt haben.
Der Einwohnerantrag muss schriftlich gestellt werden.
Sie brauchen mindestens 8000 Unterschriften von Einwohnern aus dem Kreis Mettmann.
Bis zu 3 Personen müssen vertretungsberechtigt für alle Personen benannt werden.
Vertretungsberechtigt bedeutet: Eine benannte Person handelt für alle anderen Personen.
Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Einwohnerantrag gemäß Kreisordnung NRW.
Sie haben weitere Fragen?
Kreisverwaltung Mettmann
Kreistagsbüro
Telefon: 0 21 04 99-12 24
Fax: 0 21 04 99-42 24
E-Mail: kreistagsbuero@kreis-mettmann.de
Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann