Bürgerbegehren & Bürgerentscheid
Sie sind Bürger im Kreis Mettmann?
Und Sie möchten selbst über eine Sache im Kreis entscheiden?
Dann können Sie ein Bürgerbegehren machen.
So können Sie ein Bürgerbegehren machen:
- Sie schreiben einen Antrag.
- Und Sie müssen den Antrag begründen.
- Die Frage muss man mit Ja oder Nein beantworten können.
- Sie müssen die Kosten für das Begehren sagen.
- Und wie die Kosten bezahlt werden sollen.
- Mindestens 4 Prozent von allen Wählern müssen unterschreiben.
- Bis zu 3 Personen müssen vertretungsberechtigt für alle Personen benannt werden.
Vertretungsberechtigt bedeutet: Eine benannte Person handelt für alle anderen Personen.
Ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss vom Kreistag muss innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden.
Aber es gibt auch Sachen, die man nicht mit einem Bürgerbegehren ändern kann.
Zum Beispiel:
- wenn man die Ämter von der Kreisverwaltung abschaffen will.
- wenn man neue Abteilungen bei der Kreisverwaltung einführen möchte.
- wenn man die Haushaltssatzung ändern will.
- wenn man die Steuern ändern will.
- wenn man etwas gegen das Gesetz machen möchte.
- wenn für das Thema in den letzten 2 Jahren ein Bürgerentscheid durchgeführt wurde.
Der Kreistag kann dem Bürgerbegehren entsprechen.
Wenn der Kreistag Nein zum Bürgerbegehren sagt,
gibt es einen Bürgerentscheid.
Der Bürgerentscheid wird innerhalb von 3 Monaten durchgeführt.
Der Kreistag bestimmt den Termin für den Bürgerentscheid.
Wie läuft ein Bürgerentscheid ab?
- Beim Bürgerentscheid kann die Frage nur mit Ja oder Nein beantwortet werden.
- Die Mehrheit von den Menschen muss dafür sein.
- Die Mehrheit muss mindestens 20 Prozent aller Wähler sein.
- Die Entscheidung vom Bürgerentscheid ist für den Kreistag bindend.
- Der Kreistag darf die Entscheidung nicht ändern in den nächsten 2 Jahren.
Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Bürgerbegehren & Bürgerentscheid.
Sie haben weitere Fragen?
Kreisverwaltung Mettmann
Kreistagsbüro
Telefon: 0 21 04 99-12 24
Fax: 0 21 04 99-42 24
E-Mail: kreistagsbuero@kreis-mettmann.de
Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann