Beratung bei Sprach-Entwicklungs-Störungen bei Kindern
Sprach-Entwicklungs-Störungen können bei jedem Kind vorkommen.
Die Störungen können in jedem Alter vom Kind kommen.
Zum Beispiel:
- Wenn das Kind zu wenig spricht.
- Wenn das Kind zu wenig lernt.
- Wenn das Kind krank ist.
- Wenn die Eltern zu wenig mit dem Kind sprechen.
- Wenn das Kind schlecht hört.
Eine Sprach-Entwicklungs-Störung kann schädliche Folgen für das Kind haben:
- beim Sprechen
- bei der schulischen Leistung
- beim Schreiben
Die sprachtherapeutische Beratungsstelle vom Kreis Mettmann kann Ihnen helfen.
Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Sprachtherapeutische Beratungsstelle.
Sie haben weitere Fragen?
Amt für Menschen mit Behinderung
Verwaltung und Organisation
Telefon: 0 21 04 99-21 10
E-Mail: s.thesing@kreis-mettmann.de
Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann