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Reitkennzeichen & Reitplakette

Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchten, benötigen Sie eine gültige Reitplakette. Außerdem müssen Sie einige Vorschriften beachten, da das Reiten auf einigen Wegen nicht gestattet ist.

Beschreibung

Wo darf geritten werden? Ein Blick auf die Reitwegekarte hilft weiter.

In der freien Landschaft ist das Reiten auch auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt.

Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Eine Karte über die betroffenen Neandertalbereiche finden Sie in der Publikation “Eingeschränkter Reitbereich im Neandertal“.

Im Geoportal des Kreises Mettmann haben wir für Sie eine digitale Karte hinterlegt, der Sie die bereits bestehenden Reitwegemöglichkeiten in den zehn kreisangehörigen Städten und der umliegenden Region entnehmen können.

Die Reitwegekarte stellt im Detail sowohl Ackerrandstreifen, als auch Reit- und Verbindungswege dar.
Bitte unterstützen Sie uns beim weiteren Aufbau der Karte aktiv durch Hinweise zu notwendigen Ergänzungen oder bei eventuellen Abweichungen.

Wo darf nicht geritten werden?

Nicht gestattet ist das Reiten in Hofräumen und sonstigen privaten oder gewerblichen Flächen, auf privaten Straßen und Wegen, die mit Zustimmung der Naturschutzbehörde für den Reitverkehr gesperrt sind, sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Biotopen außerhalb von Straßen und Wegen.

Darüber hinaus dürfen Sie im Wald keine Wege und Flächen bereiten, die nicht in der oben beschriebenen Reitbefugnis für zulässig erklärt wurden. Sollten Sie sich über diese Verbote hinwegsetzen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Reitkennzeichen und Reitplakette

Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten oder das Pferd führen möchten, müssen Sie an beiden Seiten Ihres Pferdes gut sichtbar ein gültiges Kennzeichen anbringen.

Gültig wird es durch die jährlich zu erneuernde Reitplakette. Reitkennzeichen und Reitplakette erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde wo sich der Wohnsitz des Halters oder der Halterin befindet, unabhängig vom Standort des Pferdes. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie ohne ein gut sichtbares gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reiten.

Bitte denken Sie daran, dass die Reitabgabe eine zweckgebundene Einnahme ist, die ausschließlich für die Instandsetzung, Unterhaltung oder Neuanlage von Reitwegen verwendet werden darf. Diese Maßnahmen können demnach auch nur in dem Umfang umgesetzt werden, den die eingezahlten und damit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus der Reitabgabe ermöglichen.

Verfahrensablauf

Reitabgabe

Die Reitabgabe dient der Anlage und dem Unterhalt von Reitwegen. Die Reitplakette ist ein Kalenderjahr gültig und muss am Anfang jeden Jahres erneuert werden.

Weiterführende Informationen

Kosten

Kosten Privatreiter

  • 39,60 Euro für die Neuanmeldung von Reitkennzeichen und Reitplakette
  • 30,30 Euro für einen Jahresaufkleber "Reitplakette"

Kosten Reiterhöfe

  • 89,60 Euro für die Neuanmeldung von Reitkennzeichen und Reitplakette
  • 80,30 Euro für einen Jahresaufkleber "Reitplakette"

Termin vereinbaren

Die Reitplaketten werden Ihnen zugeschickt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich diese abzuholen. Da das Büro in Mettmann jedoch nicht täglich besetzt ist, ist eine Terminabsprache erforderlich.

Datenschutzhinweise

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