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Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmitteln

Wenn Sie gewerbsmäßig direkt oder indirekt mit Lebensmitteln umgehen oder arbeiten, benötigen Sie einen Belehrungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz. Was Sie dabei grundsätzlich beachten müssen, wie Sie einen Termin für die Onlinebelehrung vereinbaren können und welche Kosten für Sie entstehen, erfahren Sie hier.

Beschreibung

In einigen Lebensmitteln können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Durch den Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen schwer erkranken. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon eine große Anzahl von Menschen betroffen sein.

Deshalb verlangt das Infektionsschutzgesetz von Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel wie zum Beispiel

  • Fleisch,
  • Geflügel,
  • Milch,
  • Eiprodukte,
  • Backwaren oder
  • Eis

herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen, vor der erstmaligen Ausübung dieser Tätigkeiten eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.

Gleiches gilt für Personen, die in Küchen oder sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind und dort - unter Umständen auch nur indirekt - mit Lebensmitteln in Berührung kommen: Zum Beispiel Spül- und Reinigungskräfte, die mit Gegenständen in Berührung kommen, die für die Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln verwendet werden.

Unter "Weiterführende Informationen" finden Sie das Merkblatt "Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln" in mehreren Sprachen.

Voraussetzungen

Minderjährige Teilnehmende

Minderjährige Teilnehmende müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.

Schulpraktika

Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.

Verfahrensablauf

Das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.

Verfahrensablauf bei Einzelterminen:

Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung auf der Webseite https://me.gotzg.de.

  • Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  • Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de.
  • Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
  • Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  • Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  • Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  • Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  • Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  • Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
  • Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
  • Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten.
  • Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Verfahrensablauf bei Gruppenterminen:

Bei Bedarf werden im Auftrag des Kreisgesundheitsamtes Mettmann Gruppenbelehrungen für 10 bis 20 zu belehrende Personen nach folgenden Verfahren angeboten:

  • Die interessierte Institution stellt zunächst per E-Mail unter Angabe der Telefonnummer einer Ansprechperson eine Anfrage zu einer Gruppenbelehrung für mindestens 10 bis maximal 20 Personen an ifsg@tz-glehn.de
  • Das TZG nimmt daraufhin Kontakt zu der genannten Ansprechperson auf, um weitere Einzelheiten bezüglich der Belehrung (Anmeldung der Teilnehmenden, technische Voraussetzungen, Abrechnung und Terminierung) zu besprechen.
  • Die Gebühren für die Belehrung werden von der Institution gesammelt an das TZG bezahlt.
  • Das TZG ruft die Institution zum vereinbarten Belehrungstermin an. Die Identitätsprüfung der Teilnehmen in der Institution erfolgt durch Mitarbeitende des TZG. In der Institution schauen sich die Teilnehmenden den Belehrungsfilm in Form einer Gruppebelehrung über ein geeignetes Medium an. Im Anschluss an den Belehrungsfilm werden das Merkblatt und die Fragen bearbeitet. Zu medizinischen Rückfragen kann die Institution telefonisch Rückfragen an den Arzt des TZG stellen. Abschließend werden die Belehrungsbescheinigungen an die Personen übermittelt, die erfolgreich an der Belehrung teilgenommen haben.
  • Personen, die am Termin nicht teilnehmen konnten, können sich zur erneuten Terminvereinbarung an die Rufnummer 02182 850765 wenden.

Weiterführende Informationen

Kosten

Für die Belehrung werden Gebühren in Höhe von 20 Euro erhoben. Der Betrag ist direkt online während der Belehrung zu bezahlen. Es werden folgende Zahlungsmöglichkeiten angeboten:

  • Giropay (Onlineüberweisung)
  • Kreditkarte
  • PayPal
  • Überweisung per Vorkasse. In diesem Fall ist die Terminbuchung erst nach Zahlungseingang möglich und die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Tage.

Rechtsgrundlage(n)

Datenschutzhinweise

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