Fischerprüfung
Wenn Sie auf Fischfang gehen möchten, müssen Sie zunächst eine Fischerprüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie hier.
Beschreibung
Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren können sich ohne Ablegung einer Fischerprüfung beim Bürgerbüro der Gemeinde Ihres Wohnsitzes einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit einem Jugendfischereischein darf generell nur in Begleitung einer Person mit Jahresfischereischein geangelt werden.
Lehrgänge zur Fischerprüfung
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden private Lehrgänge angeboten. Die Termine und nähere Informationen zu diesen Lehrgängen finden Sie hier.
Prüfungstermine
Die nächsten Fischerprüfungen des Kreises Mettmann finden im Oktober 2023 wie folgt statt:
- Prüfung 18. Oktober vormittags (Beginn 08:00 Uhr)
- Prüfung 18. Oktober nachmittags (Beginn 13:30 Uhr)
- Prüfung 19. Oktober vormittags (Beginn 08:00 Uhr)
- Prüfung 19. Oktober nachmittags (Beginn 13:30 Uhr)
Voraussetzungen
Frühestens mit 13 Jahren können Sie an der Fischerprüfung teilnehmen. Trotz absolvierter Fischerprüfung kann bis zum 14. Lebensjahr lediglich ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein kann nach absolvierter Fischerprüfung erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden. Spätestens mit 16 Jahren muss die gewöhnlich Fischerprüfung abgelegt werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Mettmann haben, müssen Sie die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde des Kreises Mettmann ablegen. Wohnen Sie nicht im Kreis Mettmann, möchten aber hier die Fischerprüfung ablegen, benötigen wir von Ihnen eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Ihres Wohnortes.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Abgefragt werden - mit jeweils zehn Fragen - Kenntnisse in sechs Fachgebieten:
- allgemeine Fischkunde
- spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde und Fischhege
- Natur- und Tierschutz
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Im praktischen Teil müssen Sie ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen, das weitere notwendige Zubehör hinzufügen und eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse auf Bildtafeln nachweisen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem externen Link “Verordnung über die Fischerprüfung“.
Erwerb des Fischereischeins
Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt (siehe Internetlinks unter weiterführende Informationen) einen Fischereischein erwerben.
Verlust des Prüfungszeugnisses
Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, stellen wir Ihnen auf Antrag ein Ersatzzeugnis aus.
Ablegung der Fischerprüfung bei einer anderen Fischereibehörde
In begründeten Fällen können Sie, wenn Sie im Kreis Mettmann wohnen, die Fischerprüfung auch bei einer anderen Fischereibehörde ablegen. Dafür benötigen Sie von uns eine Ausnahmegenehmigung, die Sie bei uns beantragen können.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigung circa 6 bis 8 Tage in Anspruch nimmt.
Frist
Die Prüfungsbewerberinnen und -bewerber müssen am Prüfungstag das 13. Lebensjahr vollendet haben.
Weiterführende Informationen
Publikationen
Externe Links
Kosten
- 50 Euro für die Prüfung
- 30 Euro für eine erforderliche Nachprüfung
- 35 Euro für ein Ersatzfischerprüfungszeugnis
- 15 Euro für eine Ausnahmegenehmigung
Datenschutzhinweise
Formulare zum Download
- (PDF, 123 kB)
- (PDF, 102 kB)
- (PDF, 52 kB)