Inhalt

Wohnraumförderung

Leichte Sprache: Haus

Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen?
Oder Ihr Haus oder Ihre Wohnung modernisieren?
Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Hilfe-Programm dafür.
Das Programm heißt Wohnraum-Förderung.

Sie können einen Kredit bekommen.
Der Kredit ist billig.
Sie müssen wenig Geld zurückzahlen.
Sie müssen dafür bestimmte Sachen machen.
Dann bekommen Sie den Kredit.

Sie können uns darum fragen.
Wir beraten Sie dann.
Dann wissen Sie genau:
Das Förderprogramm passt zu Ihnen.

Es sind folgende Förderungen möglich:

Förderung von Wohneigentum

Was kann man mit dem Geld machen?

Zum Beispiel:

  • Ein Haus oder eine Wohnung bauen.
  • Ein Haus oder eine Wohnung kaufen.
  • Ein Haus oder eine Wohnung ausbauen und erweitern.

Modernisierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Leichte Sprache: Wohnung
Was kann man mit dem Geld machen?

Zum Beispiel:

  • Neue Fenster einbauen
  • Barrieren abbauen
  • die Sicherheit und Digitalisierung verbessern

Modernisierung von Mietwohnungen

Was kann man mit dem Geld machen?

Zum Beispiel:

  • neue Fenster einbauen
  • das Bad barrierefrei machen
  • mehr Sicherheit einbauen
  • Spielplätze für Kinder bauen

Neubauförderung von Mietwohnungen

Man fördert nicht nur Mietwohnungen.
Man fördert auch:

  • Gruppenwohnungen für Auszubildende, ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen
  • Miet-Einfamilien-Häuser
  • Gemeinschafts-Räume

Wohnraumförderung für Menschen mit Behinderung

Bad für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sollen in ihrer Wohnung gut leben können.
Dafür muss man manchmal etwas kaufen oder umbauen.

Was kann man mit dem Geld machen?

Zum Beispiel:

  • Eine behindertengerechte Küche kaufen.
  • Ein behindertengerechtes Bad oder WC bauen.
  • Ein Treppenlift kaufen.
  • Eine Rampe oder eine Hebeanlage kaufen.
    Dann können Sie über die Stufen kommen.
Wer bekommt Geld?

Menschen mit Behinderung bekommen Geld.
Die Behinderung muss mindestens 50 Prozent sein.
Der Haushalt muss wenig Geld verdienen.

Was kostet die Dienstleistung für Sie?
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Wie können Sie einen Antrag stellen?
Wo erhalten Sie weitere Infos?

Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Wohnraumförderung.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Kämmerei
Wohnraumförderung
Telefon: 0 21 04 99-26 59
E-Mail: wrf@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann