Inhalt

Zur Vergabe der Entsorgernummer für Ihre Anlage reichen Sie bitte folgende Unterlagen formlos ein:

  • Auflistung der jeweiligen Abfallschlüssel und -bezeichnungen nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis - Abfallverzeichnis- Verordnung (AVV vom 10. Dezember 2001in der Fassung vom 4. März 2016) für deren Entsorgung in Ihrer Anlage eine Zulassung vorliegt.
  • Kopie des Genehmigungsbescheides, der Ihnen den Betrieb Ihrer Anlage erlaubt (Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, wasserrechtliche Genehmigung, Bauartzulassung o.ä.; ggf. mehrere Bescheide).
  • Soweit nicht im Genehmigungsbescheid enthalten:
    • Angabe des genauen Standortes Ihrer Entsorgungsanlage (Anschrift, Gemarkung, Flur, Flurstück).
    • Falls Antragsteller und Genehmigungsinhaber nicht identisch sind, sollten dem Antrag Informationen über Umfirmierungen, Firmenverkäufe etc. beigefügt werden.
    • Anlagenbeschreibung und Darstellung des Betriebsablaufes

Befinden sich mehrere Entsorgungsanlagen auf einem (Betriebs-) Gelände, die technisch oder genehmigungsrechtlich eigenständig sind, so wird für jede Anlage eine eigene Entsorgernummer vergeben. Daher ist für jede Anlage ein separater Antrag zu stellen.

Bei mobilen Entsorgungsanlagen, die an verschiedenen Standorten eingesetzt werden, wird die Entsorgernummer von der zuständigen Behörde am Hauptsitz des Unternehmens vergeben.