Inhalt

Antragsverfahren

Die Entsorgernummer wird von der für den Entsorger und die Entsorgerin zuständigen Behörde vergeben. Dies ist für Unternehmen aus dem Kreis Mettmann nur dann das Umweltamt des Kreises, wenn die Anlage nach Baurecht oder aber nach bestimmten Verfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt wurde. Betreibt Ihr Unternehmen eine Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird in diesem Zusammenhang von der Bezirksregierung betreut, dann ist diese auch Ihr Ansprechpartner für die Vergabe der Entsorgernummer. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.