Inhalt

Die Erzeugernummer tragen Sie in alle Nachweisformulare (Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Übernahmeschein), die den Entsorgungsweg Ihrer gefährlichen Abfälle begleiten, ein.

Zuständige Behörde für die Vergabe dieser Nummer ist für Anfallstellen im Kreis Mettmann in der Regel das Umweltamt des Kreises. Betreibt Ihr Unternehmen allerdings eine Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird in diesem Zusammenhang von der Bezirksregierung betreut, dann ist diese auch Ihr Ansprechpartner für die Vergabe der Erzeugernummer.