An die Entsorgung gefährlicher Abfälle – im Abfallartenkatalog durch ein * gekennzeichnet – werden grundsätzlich besonders hohe Ansprüche gestellt. Den Weg dieser im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Sonderabfälle bezeichneten Abfälle dokumentiert das Abfallnachweisverfahren von der Abfallerzeugung über Einsammlung und Transport bis hin zur Entsorgung.