Für die Antrags- und Verwaltungsverfahren hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) ein elektronisches Datenverarbeitungssystem namens PfAD.uia entwickelt. Die Nutzung dieses Verfahrens ist verpflichtend. Die Vorgehensweise wird im Benutzerhandbuch beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns nach der erfolgreichen Eingabe aller erforderlichen Daten Ihren Antrag ausgedruckt und unterschrieben zusenden.