Inhalt

Bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung
  • Beide Kennzeichenschilder, sofern Ihre Schilder letztmalig vor dem 01.01.2015 gesiegelt wurden
  • Nur das beschädigte Kennzeichenschild, sofern Ihre Schilder nach dem 01.01.2015 gesiegelt wurden

Sie können dieses Anliegen auch (ohne Vollmacht) durch einen Dritten für Sie erledigen lassen.

Bei entsiegelten Kennzeichenschildern wird eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt und wir benötigen zusätzlich

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)