Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird, und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt.
Für beide Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden, muss die Kfz-Steuer in vollem Umfange entrichtet werden, ebenso muss für beide Fahrzeuge eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.