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Während des Abfalltransportes müssen Sie immer eine Kopie der Erlaubnis bzw. der Anzeige und gegebenenfalls auch des Entsorgungsfachbetriebszertifikates im Fahrzeug mitführen.

Das Fahrzeug, mit dem Sie Abfälle auf öffentlichen Straßen transportieren, muss immer mit einem A-Schild gekennzeichnet sein (§ 55 KrWG), es sei denn, die Abfallbeförderung erfolgt nicht gewerbsmäßig sondern ausschließlich im Nebenauftrag.