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Das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.

Verfahrensablauf bei Einzelterminen:

Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung auf der Webseite https://me.gotzg.de.

  • Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  • Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de.
  • Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
  • Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  • Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  • Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  • Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  • Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  • Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
  • Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
  • Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten.
  • Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Verfahrensablauf bei Gruppenterminen:

Bei Bedarf werden im Auftrag des Kreisgesundheitsamtes Mettmann Gruppenbelehrungen für 10 bis 20 zu belehrende Personen nach folgenden Verfahren angeboten:

  • Die interessierte Institution stellt zunächst per E-Mail unter Angabe der Telefonnummer einer Ansprechperson eine Anfrage zu einer Gruppenbelehrung für mindestens 10 bis maximal 20 Personen an ifsg@tz-glehn.de
  • Das TZG nimmt daraufhin Kontakt zu der genannten Ansprechperson auf, um weitere Einzelheiten bezüglich der Belehrung (Anmeldung der Teilnehmenden, technische Voraussetzungen, Abrechnung und Terminierung) zu besprechen.
  • Die Gebühren für die Belehrung werden von der Institution gesammelt an das TZG bezahlt.
  • Das TZG ruft die Institution zum vereinbarten Belehrungstermin an. Die Identitätsprüfung der Teilnehmen in der Institution erfolgt durch Mitarbeitende des TZG. In der Institution schauen sich die Teilnehmenden den Belehrungsfilm in Form einer Gruppebelehrung über ein geeignetes Medium an. Im Anschluss an den Belehrungsfilm werden das Merkblatt und die Fragen bearbeitet. Zu medizinischen Rückfragen kann die Institution telefonisch Rückfragen an den Arzt des TZG stellen. Abschließend werden die Belehrungsbescheinigungen an die Personen übermittelt, die erfolgreich an der Belehrung teilgenommen haben.
  • Personen, die am Termin nicht teilnehmen konnten, können sich zur erneuten Terminvereinbarung an die Rufnummer 02182 850765 wenden.