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Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aktuell Vorsprachen im Sachgebiet Behinderung und Ausweis nur nach einer vorherigen Terminabsprache erfolgen. Sollte Ihr Anliegen weder telefonisch noch elektronisch geklärt werden können, vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen Termin.