Inhalt

Die Materialien müssen vor dem Auf- oder Einbringen analytisch untersucht werden. Alternativ kann ein bereits vorhandener Nachweis übermittelt werden.

Folgende Angaben sind zwingend in die Anzeige aufzunehmen:

  • Lage der Auf- und Einbringungsfläche
  • Art und Menge der Materialien sowie Mächtigkeit des Einbaus
  • Zweck der Maßnahme
  • Vorgesehen Folgenutzung
  • Art der Einbauweise (Bodenschicht)

Das Formular befindet sich aktuell in Bearbeitung. Die Anzeige kann zunächst unter Angaben der oben genannten Punkte erfolgen.