Die Materialien müssen vor dem Auf- oder Einbringen analytisch untersucht werden. Alternativ kann ein bereits vorhandener Nachweis übermittelt werden.
Folgende Angaben sind zwingend in die Anzeige aufzunehmen:
- Lage der Auf- und Einbringungsfläche
- Art und Menge der Materialien sowie Mächtigkeit des Einbaus
- Zweck der Maßnahme
- Vorgesehen Folgenutzung
- Art der Einbauweise (Bodenschicht)
Das Formular befindet sich aktuell in Bearbeitung. Die Anzeige kann zunächst unter Angaben der oben genannten Punkte erfolgen.