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Für das Auf- und Einbringen von Materialien in und auf Böden bestehen besondere Anforderungen. Schädliche Bodenveränderungen in Form von Schadstoffeinträgen, Strukturschäden oder Schäden der Bodenfruchtbarkeit sollen vermieden werden.

Das Auf- und Einbringen von Materialien wird in zwei Arten unterschieden

  • auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht oder
  • unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht.

Möchten Sie mehr als 500 m³ Bodenmaterial auf- oder einbringen, müssen Sie dies zwei Wochen vorher schriftlich anzeigen.