Für Auskünfte werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem Zeit- und Arbeitsaufwand. Die Gebühr beträgt je anfangene Viertelstunde 17,50 €. Für Standardauskünfte wird in der Regel eine Gebühr zwischen 35-70 € berechnet. Anfragen mit außergewöhnlichem Aufwand können im Einzelfall auch eine höhere Gebühr erfordern.