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Mit Eingang des Antrages bei uns entsteht die Gebührenschuld, das heißt, Sie verpflichten sich, eine Gebühr zu bezahlen.

Die Gebühr wird abhängig vom Verwaltungsaufwand nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt.

Immobilienmaklerinnen und -makler, Bauträgerinnen und -träger, Wohnimmobilienverwaltende und Baubetreuende müssen in der Regel zwischen 427 € und 1.159 € bezahlen.

Darlehensvermittelnde müssen in der Regel zwischen 1.200 € und 2.115 € zahlen. Den gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmen entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (siehe unten).

Mit Bestätigung des Antragseingangs erhalten Sie eine Information über die voraussichtlich von Ihnen zu zahlende Gebühr sowie der Aufforderung, vorab mindestens die Hälfte der Gebühr zu entrichten.

Antragsrücknahme

Nehmen Sie Ihren Antrag zurück, so sind nach Verwaltungsaufwand in der Regel 75% der vorgesehenen Gebühr fällig.

Antragsablehnung

Wird der Antrag aus sachlichen Gründen – also nicht wegen fehlender Zuständigkeit – abgelehnt, müssen Sie 75% der vorgesehenen Gebühr zahlen.