Bevor Sie als Immobilienmaklerin oder -makler, Bauträgerin oder -träger, oder in der Darlehensvermittlung, Wohnimmobilienverwaltung oder Baubetreuung tätig werden, müssen Sie eine Erlaubnis besitzen.
Einen Antrag können Sie bei uns stellen, sofern der (Haupt) Betriebssitz im Kreis Mettmann liegt.
Im Erlaubnisverfahren wird das Vorliegen von gewerberechtlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen geprüft.