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Die Trichinenproben können Sie zur Untersuchung entweder an Ihrem Wohnort oder am Erlegeort abgeben. Die für den Erlegeort zuständige Behörde muss sich bei Anmeldung zur Trichinenuntersuchung den Übertragungsbescheid vorlegen lassen. Er kann bei wiederholter Untersuchung auch als Kopie hinterlegt werden.

Nach dem Ansprechen und Erlegen des Wildes sowie nach erfolgter Untersuchung des Wildkörpers ist ein "Wildursprungsschein" auszufüllen, auf dem Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der Wildursprungsmarke erfasst werden.

Der Wildursprungsschein ist zusammen mit der Probe im Untersuchungslabor abzugeben.