Wichtiger Hinweis aus aktuellem Anlass
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dies hat zur Folge, dass ab sofort nicht mehr die Unteren Jagdbehörden, sondern die Waffenbehörden für die Abfragen im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach § 17 Bundesjagdgesetz i.V.m. §§ 5 und 6 Waffengesetz zuständig sind.
Bei Verlängerungen und Ersterteilungen von Jagdscheinen kann es in diesem Zusammenhang bis auf Weiteres zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Verlängerungsanträge für das Jagdjahr 2025/2026 bitten wir frühestens ab dem 01.01.2025 zu stellen.
Für eintretende Verzögerungen bitten wir um Verständnis.
Ihre Untere Jagdbehörde Kreis Mettmann