Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Prüfungsteils bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Mettmann eingegangen sein. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
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Führungszeugnis Belegart 0 (Behördenführungszeugnis gemäß §30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz; am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als sechs Monate)
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Nachweis einer Vereinigung der Jäger (oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen) über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern (am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Teilnahme an einer von unserem Amt für Verbraucherschutz (Veterinärwesen) anerkannten Schulung zur "kundigen Person im Umgang mit Wildfleisch" nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004
- Nachweis über die Einzahlung der fälligen Gebühr