Prüfungsinhalte
In der Jägerprüfung müssen Sie folgende Kenntnisse nachweisen:
- Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts
Die Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde des Kreises Mettmann wird einmal jährlich durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der Termin für den schriftlichen Teil wird vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW festgelegt. Die Termine für die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil schließen sich an den schriftlichen Teil an.
Sollten Sie den mündlich-praktischen Prüfungsteil und/oder die Schießprüfung nicht bestehen, können Sie sich hierfür zu einer Nachprüfung anmelden. Für den schriftlichen Teil ist dies nicht möglich.
Vorbereitung / Lehrgänge
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung empfiehlt sich die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Dort werden Sie umfassend in Theorie und Praxis ausgebildet und erfahren alles, um die Jägerprüfung erfolgreich bestehen zu können.
Informationen zu Vorbereitungslehrgängen in der näheren Umgebung des Kreises Mettmann erhalten Sie beispielsweise auf der Homepage der Kreisjägerschaft Düsseldorf-Mettmann e.V..