Inhalt

Alle medizinischen Untersuchungen können zusammen bei einem Werksarzt, einer Betriebsärztin, einem Arzt oder einer Ärztin mit dem Zusatz "Verkehrsmediziner" oder den "Begutachtungsstellen für Fahreignung" durchgeführt werden.   

Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 21 Jahre alt sein müssen.

Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis der Klasse B sind. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B der Anlage-11-Staaten ist auch anerkennungsfähig. 

Für Krankenwagen gilt, dass Sie mindestens 19 Jahre alt und ein Jahr im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein müssen. Zusätzlich benötigen Sie hier den Nachweis über die Schulung in erster Hilfe.