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Eine neue Fahrerlaubnis dürfen wir Ihnen nur dann erteilen, wenn Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Möglicherweise müssen wir für die Bearbeitung Ihres Antrags eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Diese ist beispielsweise immer dann erforderlich, wenn Sie ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt haben oder Ihnen der Führerschein aufgrund von Drogenkonsum entzogen wurde.

Sie sollten die Sperrfrist sinnvoll nutzen, um Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder herzustellen (beispielsweise Durchführung von Drogenscreenings durch forensisch anerkannte Institute oder, falls erforderlich, durch Teilnahme an einem Alkoholabstinenzprogramm).

Die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung bieten zu diesen Themenbereichen Informationsveranstaltungen an. Bitte nehmen Sie diese bei Bedarf in Anspruch. In welchen Fällen die Anordnung einer solchen Untersuchung oder einer anderen Maßnahme zur Überprüfung der Fahreignung erforderlich ist, können wir erst dann abschließend beurteilen, wenn uns Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen.