Inhalt

Pflegewohngeld

Anträge auf Pflegewohngeld stellen in der Regel die Einrichtungen - mit Zustimmung der/des Heimbewohnerin/Heimbewohners - bei derjenigen Stadt, in der die Bewohnerin oder der Bewohner vor Heimaufnahme gewohnt hat.

Den Antrag sowie das Merkblatt über die weiteren einzureichenden Antragsunterlagen, finden Sie unter Formularen.

Sozialhilfe

Sozialhilfe nach SGB XII kann von Heimbewohnenden, Bevollmächtigten oder rechtlich Betreuenden beantragt werden und ist ein höchstpersönlicher Anspruch. Die Antragstellung sollte spätestens am Tag der Heimaufnahme beziehungsweise dem Beginn der Bedürftigkeit bei anfangs vorhandenen übersteigendem Vermögen erfolgen. Bitte wenden Sie sich zwecks Bekanntgabe rechtzeitig an die Ansprechpersonen in den Städten. Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit vor Antragstellung gewährt.

Den Antrag sowie die einzureichenden Antragsunterlagen finden Sie unter  Formularen.