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Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14.08.2006 trat zum 10.09.2008 eine Neuregelung zum Erwerb und zur Verlängerung von Führerscheinen in Kraft, wenn diese gewerblich genutzt werden. Ziele der Neuregelungen sind insbesondere die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrer. So ist unter anderem die Ausbildung des Fahrpersonals Gegenstand der Neuregelung, weshalb ein System von Grundqualifikationen und Weiterbildungen für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr geschaffen wurde.