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Der Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise der beschleunigten Grundqualifikation erfolgt durch eine vorherige Ausbildung. Die anschließende Prüfung findet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) statt.

Danach tragen wir die Schlüsselzahl 95 in den Fahrerqualifizierungsnachweis ein, der hierfür neu ausgestellt werden muss. Dieser Eintrag ist kostenpflichtig und gilt für fünf Jahre. Im Fünf-Jahres-Intervall nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann fünf Weiterbildungen bei einer Fahrschule durchlaufen und die entsprechende Schlüsselzahl verlängern lassen.

Die Nachweise über die erfolgten Weiterbildungen (Module) werden automatisch von der schulenden Fahrschule an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übermittelt und sind im Rahmen ihrer Vorsprache für die Führerscheinstelle einsehbar.