Inhalt

Ob die gewählte schulische Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann und welche weiteren individuellen Voraussetzungen vorliegen müssen, können Sie bei uns erfragen.

Folgende Schulformen kommen in Betracht:

  • Schulen, die auch zu einem Berufsabschluss führen, wie zum Beispiel eine zumindest zweijährige Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss
  • Schulen der beruflichen Weiterbildung, wie zum Beispiel Fachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, Höhere Fachschulen und Akademien
  • Schulen des zweiten Bildungswegs, wie zum Beispiel Abendhauptschulen und Abendrealschulen, einjährige Fachoberschulen nach abgeschlossener Berufsausbildung, Abendgymnasien und Kollegs
  • Bei weiterführenden allgemeinbildenden Schulen besteht nur dann ein Anspruch, wenn der Auszubildende außerhalb der Elternwohnung untergebracht ist und diese auswärtige Unterbringung auch anerkannt werden kann.