Inhalt

Die notwendigen Unterlagen sind:

  • Die Original-Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt).
    Kam Ihr Kind außerhalb der EU zur Welt, benötigen Sie für die Antragstellung eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde.

  • Als Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung).

  • Als Nachweis bei Beamtinnen: Bezügemitteilung und Bescheinigung des Dienstherrn über die Dauer der Schutzfrist.

  • Bei nicht selbständiger Tätigkeit: Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt, bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist.

  • Bei selbständiger Tätigkeit: Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt/ Gewinn-Verlustrechnung sowie die ausgefüllte „Erklärung für Selbständige“ (die Sie unten stehend unter Formularen vorfinden).

  • Wenn Sie den Antrag als Alleinerziehende/r stellen: Aktuelle Gehaltsabrechnung mit Steuerklasse II oder einen Nachweis des Finanzamtes, dass die Voraussetzungen des Entlastungsbetrages nach § 24b EStG erfüllt sind.

  • Wenn Sie aus einem Staat kommen, der außerhalb der EU liegt: eine Passkopie einschließlich des Aufenthaltstitels oder eine Bescheinigung der Ausländerbehörde.

  • Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers.

Wichtig ist, dass der Antrag am Ende von beiden Elternteilen unterschrieben wird.
Bei einem nachgewiesenen alleinigen Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind genügt die Unterschrift des alleinerziehenden Elternteils.