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Wenn der Beladeort im Kreis Mettmann liegt oder Sie hier Ihren Firmensitz oder Wohnort haben, müssen Sie die Genehmigung bei uns beantragen. Dazu ist ein Vorschlag für eine Fahrtstrecke einzureichen. Falls die von Ihnen vorgeschlagene Strecke ganz oder abschnittsweise nicht möglich ist (zum Beispiel wegen einer nicht ausreichend belastbaren Brücke oder einer zu engen Ortsdurchfahrt), wird von uns eine andere Strecke festgelegt.

Für einzelne Streckenabschnitte können Ihnen Auflagen erteilt oder bestimmte Fahrzeiten vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls muss Ihr Transport durch spezielle Fahrzeuge oder von der Polizei begleitet und gesichert werden.