Inhalt

Umschreibung mit Halterwechsel

Bitte bringen Sie für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder, wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist und sie die Kennzeichen nicht übernehmen möchten
  • Ihre Bankdaten für die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer/ SEPA-Lastschriftmandat

Falls Sie die Umschreibung durch jemand anderen erledigen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten,
  • Personalausweis der/des Erziehungsberechtigten,
  • Nachweis der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung für das begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Wenn das Fahrzeug auf eine Firma umgeschrieben werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (beispielsweise Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)
  • Vollmacht und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma

Umschreibung ohne Halterwechsel

Wenn Sie uns Ihre Änderung persönlich mitteilen möchten oder Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen nicht behalten und ein Kreis-ME-Kennzeichen erhalten möchten)
  • Kennzeichenschilder, wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist (sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen nicht behalten und ein Kreis-ME-Kennzeichen erhalten möchten)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung

Sofern Sie noch über die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verfügen, bringen Sie bitte neben dem Fahrzeugschein auch immer den Fahrzeugbrief mit, damit Ihnen neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgestellt werden können.