Für das Online-Verfahren
Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges bei Halterwechsel, aber ohne Kennzeichenwechsel
Und so funktioniert es:
- i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen
- Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft.
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen, und sofort losfahren. Dieser ist maximal 10 Tage gültig.
- Wichtig: Bei Kennzeichenwechsel sind die neuen Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen!
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) (bei Kennzeichenwechsel) werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Beim Wechsel des Kennzeichens zusätzlich
- Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darunterliegenden Sicherheitscodes freilegen. Diese Schilder werden erst ab 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar.
- Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie bei Kennzeichenwechsel der Zulassungsbescheid, Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- Plakettenträger aufbringen und losfahren.