Inhalt

Falls Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, stellen wir Ihnen sofort einen neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus.

Falls Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen ist, wird der Verlust zunächst dem Kraftfahrtbundesamt mitgeteilt, wo er im Verkehrsblatt veröffentlicht wird. Wird Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II  nicht wiedergefunden, stellen wir Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus.