Inhalt

Bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugbrief (nur erforderlich, wenn Sie noch alte Fahrzeugpapiere besitzen, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Diebstahlsanzeige der Polizei oder Verlusterklärung

Wenn die Papiere zu einem Fahrzeug gehörten, das auf Ihre Firma zugelassen ist, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)

Falls Sie Ihren Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren haben, benötigen Sie außerdem eine Verlusterklärung über den Verlust des Fahrzeugscheins.

Wenn Sie die Verlustmeldung durch eine andere Person erledigen lassen möchten, muss diese zusätzlich zu der von Ihnen unterschriebenen Verlusterklärung, Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Bei einem Verkauf des Fahrzeuges geben Sie dem Käufer neben dem Kaufvertrag die ausgefüllte Verlusterklärung mit, soweit der Verlust des Kfz-Scheines Ihnen als noch eingetragenen Fahrzeughalter zuzurechnen ist.

Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, legen Sie uns bitte die Diebstahlsanzeige der Polizei vor.