Inhalt

Den Antrag stellen Sie bitte persönlich entweder

  • im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Ratingen, Velbert),
  • bei uns in Mettmann

Ihren Antrag für das "Begleitete Fahren ab 17" können Sie frühestens mit 16 ½ Jahren stellen. Das "Begleitete Fahren ab 17“ wird für die Fahrerlaubnisklassen B und B E erlaubt. Wenn Sie weitere Klassen (zum Beispiel Klasse A1 oder A) wünschen, müssen Sie diese extra beantragen.

Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Diese legen Sie bitte zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein (falls vorhanden) bei uns in Mettmann vor. Sie erhalten dann von uns eine schriftliche Erlaubnis, die Sie zum "begleiteten Fahren ab 17" berechtigt. Sie müssen diese Erlaubnis beim Fahren immer mitführen. Nach Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie noch drei Monate mit dieser Erlaubnis fahren, dann auch ohne Begleitperson.

Nach Erreichen Ihres 18. Lebensjahres wird Ihnen der "richtige" Führerschein automatisch zugeschickt. Wer allerdings noch im Besitz eines EU-Kartenführerscheines der Klassen A1, AM, L oder T ist, muss weiterhin bei uns in Mettmann zur Abholung vorsprechen.