Inhalt

Sie müssen zunächst einen Antrag auf Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17“ mit Unterschrift Ihrer Eltern beziehungsweise Ihres gesetzlichen Vertreters stellen.

Für die Begleitperson gilt:

  • Sie muss in der Prüfbescheinigung namentlich genannt sein.
  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (beziehungsweise Klasse 3) sein. Der Führerschein muss von ihr mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Sie darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
  • Sie darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder von Betäubungsmitteln stehen.