Inhalt

Bitte bringen Sie Folgendes mit:

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Ihren ausländischen Führerschein
  • Amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins (ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten)
  • Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV). Ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten und teilweise Umschreibungen nach Maßgabe der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Zusätzliche Unterlagen

Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie umschreiben möchten, benötigen wir außerdem folgende Unterlagen (ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten und teilweise Umschreibungen nach Maßgabe der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung):

Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr
  • augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnisverordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Beleg Art O bei Ihrem Bürgerbüro