Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Ihren ausländischen Führerschein
- Amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins (ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten)
- Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV). Ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten und teilweise Umschreibungen nach Maßgabe der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Zusätzliche Unterlagen
Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie umschreiben möchten, benötigen wir außerdem folgende Unterlagen (ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten und teilweise Umschreibungen nach Maßgabe der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung):
Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr
- augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
- augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnisverordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Beleg Art O bei Ihrem Bürgerbüro