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Mindestalter

  • Wenn Sie noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Sie Ihren ausländischen Führerschein in Deutschland nicht nutzen.
  • Ihr Führerschein darf außerdem erst nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres umgeschrieben werden. Zum Zeitpunkt der Umschreibung müssen Sie also das nach deutschem Recht maßgebliche Mindestalter erreicht haben.