Mindestalter
- Wenn Sie noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Sie Ihren ausländischen Führerschein in Deutschland nicht nutzen.
- Ihr Führerschein darf außerdem erst nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres umgeschrieben werden. Zum Zeitpunkt der Umschreibung müssen Sie also das nach deutschem Recht maßgebliche Mindestalter erreicht haben.