Außerbetriebsetzung in den Zulassungstellen Mettmann und Langenfeld
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
- Kennzeichenschild(-er)
- Anhängerverzeichnis (falls vorhanden)
- Verwertungsnachweis (falls vorhanden)
- Wird bei der Außerbetriebsetzung ein Verwertungsnachweis vorgelegt, müssen Sie neben der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch die Zulassungsbescheinigung Teil II mit vorlegen. Beide Dokumente werden im Falle einer Verwertung von der Kfz-Zulassungsstelle eingezogen.
- Wird bei der Außerbetriebsetzung ein Verwertungsnachweis vorgelegt, müssen Sie neben der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch die Zulassungsbescheinigung Teil II mit vorlegen. Beide Dokumente werden im Falle einer Verwertung von der Kfz-Zulassungsstelle eingezogen.