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Ein rotes Dauerkennzeichen kann von

  • Kfz-Herstellern
  • Kfz-Werkstätten
  • Kfz-Teileherstellern und
  • Kfz-Händlern
  • Technischen Prüfstellen

befristet oder widerruflich zur "wiederkehrenden betrieblichen Verwendung" beantragt werden.