- Ihr Kind muss mindestens zwei Jahre (in den heilpädagogischen Gruppen drei Jahre) alt sein.
- Für die heilpädagogische Gruppe muss ein Förderbedarf festgestellt werden.
- Für die Aufnahme eines Kindes mit heilpädagogischem Förderbedarf müssen Sie beim Landschaftsverband einen Antrag stellen.