Inhalt

Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsvordruck,
  • Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person,
  • Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteile),
  • Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person,
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest),
  • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten,
  • gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge,
  • gegebenenfalls vier Versetzungszeugnisse oder das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind.

Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehe https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen). Bei Vorlage einer internationalen Urkunde (gem. CIEC-Abkommen) kann auf eine Übersetzung verzichtet werden.